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Risikohinweise
1. Allgemeine Hinweise
Die nachfolgenden allgemeinen Risikohinweise beschreiben in allgemeiner Form die Risiken, die bei der Investition in Nachrangdarlehen bestehen können, die über die Plattform www.vr-crowd.de vermittelt werden. Diese allgemeinen Risikohinweise werden in den einzelnen Finanzierungsprojekten durch projektspezifische Risikohinweise ergänzt. Diese projektspezifischen Risikohinweise können von den nachfolgenden Erläuterungen abweichen und sind diesen gegenüber vorrangig. Die projektspezifischen Risikohinweise werden den Anlegern im Rahmen des jeweiligen Investments zur Verfügung gestellt.2. Allgemeine Risiken und Risiken aus der Ausgestaltung der Nachrangdarlehen
- Maximales Risiko – Totalverlustrisiko
- Nachrangrisiko und unternehmerischer Charakter der Beteiligung
Der Darlehensgeber trägt daher ein (mit-)unternehmerisches Risiko, das höher ist als das Risiko eines regulären Fremdkapitalgebers. Der Darlehensgeber wird dabei nicht selbst Gesellschafter des Darlehensnehmers und erwirbt keine Gesellschafterrechte. Es handelt sich nicht um eine sogenannte mündelsichere Beteiligung, sondern um eine unternehmerische Beteiligung mit eigenkapitalähnlicher Haftungsfunktion.
Der qualifizierte Rangrücktritt könnte sich wie folgt auswirken: Der Darlehensnehmer würde die Zins- und Tilgungszahlung bei Insolvenznähe so lange aussetzen müssen, wie er dazu verpflichtet ist. Der Darlehensgeber dürfte seine Forderungen bei Fälligkeit nicht einfordern. Der Darlehensgeber müsste eine Zinszahlung, die er trotz der Nachrangigkeit zu Unrecht erhalten hat, auf Anforderung an den Darlehensnehmer zurückzahlen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass der Darlehensgeber die Zinszahlungen ebenso wie die Tilgungszahlungen im Ergebnis aufgrund des Nachrangs nicht erhält. Zudem könnte es sein, dass der Darlehensgeber für bereits gezahlte Zinsen Steuern entrichten muss, obwohl er zur Rückzahlung der erhaltenen Beträge verpflichtet ist.
- Fehlende Besicherung der Darlehen
- Endfälligkeit der Tilgung
- Veräußerlichkeit (Fungibilität), Verfügbarkeit des investierten Kapitals, langfristige Bindung
- Mögliche Verlängerung der Kapitalbindung
3. Risiken auf Ebene des jeweiligen Darlehensnehmers
- Geschäftsrisiko des Darlehensnehmers
Der Darlehensvertrag gewährt bei jedem Finanzierungsprojekt eine Festverzinsung nach näherer Maßgabe des jeweiligen Darlehensvertrages und der Allgemeinen Darlehensbedingungen. Darüber hinaus kann auch eine variable Zinskomponente (z.B. laufende erfolgsabhängige Verzinsung, einmaliger erfolgsabhängiger Bonuszins am Ende der Laufzeit bzw. zeitanteilig zum Zeitpunkt einer ordentlichen Kündigung durch den Darlehensnehmer) gewährt werden. Ob und in welcher Höhe eine solche variable Zinskomponente gezahlt wird, hängt im jeweiligen Einzelfall vom wirtschaftlichen Erfolg eines finanzierten Projekts und/oder von der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens des jeweiligen Darlehensnehmers ab.
- Ausfallrisiko des Darlehensnehmers (Emittentenrisiko)
- Projektgesellschaft
- Frühe Unternehmensphase
- Risiken aus der Geschäftstätigkeit
Zum anderen kann auch die allgemeine Geschäftstätigkeit des jeweiligen Darlehensnehmers mit Risiken verbunden sein, wie z.B. marktbezogenen Risiken (z. B. Nachfrage- und Absatzrückgang; Zahlungsschwierigkeiten oder Insolvenzen von Kunden; Kostenerhöhungen und Kapazitätsengpässe auf Beschaffungsseite; politische Veränderungen; Zins- und Inflationsentwicklungen; Länder- und Wechselkursrisiken; Veränderungen der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen der Tätigkeit des Darlehensnehmers) und unternehmensbezogenen Risiken (z. B. Qualitätsrisiken; Produktmängel; Finanzierungs- und Zinsänderungsrisiken; Risiken aus Marken und Schutzrechten; Abhängigkeit von Partnerunternehmen, Schlüsselpersonen und qualifiziertem Personal; Risiken aus Rechtsstreitigkeiten, unzureichendem Versicherungsschutz, aus der Gesellschafter- und/oder Konzernstruktur, aus der internen Organisation, aus Vermögensbewertungen und Steuernachforderungen).
Diese und/oder weitere Risiken könnten sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Darlehensnehmers auswirken. Dem Darlehensnehmer könnten infolgedessen in Zukunft nicht die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, um die Zinsforderungen zu erfüllen und das eingesetzte Darlehenskapital zurückzuzahlen.
- Kapitalstrukturrisiko
- Prognoserisiko
Bisherige Markt- oder Geschäftsentwicklungen sind keine Grundlage oder Indikator für zukünftige Entwicklungen.
4. Risiken auf Ebene des Anlegers
- Fremdfinanzierungsrisiko
- Hinweis zu Risikostreuung und Vermeidung von Risikokonzentration
5. Hinweise des Plattformbetreibers
- Umfang der Projektprüfung durch den Plattformbetreiber
- Tätigkeitsprofil des Plattformbetreibers
- Informationsgehalt der Projektbeschreibung