Fragen und Antworten

Hier listen wir Ihnen die häufigsten Fragen zu unserer Plattform - selbstverständlich mit unseren Antworten, die Sie mit einem Klick auf die Frage einblenden können.

Allgemeines

Nein. Ihre Nachrangdarlehensvergabe auf VR-Crowd erfolgt anonym.

Nichts. Durch die Registrierung und Kreditvergabe entstehen Ihnen auf VR-Crowd keinerlei Kosten.

Ihr Benutzerkonto können Sie bei VR-Crowd jederzeit per Textform löschen. Schreiben Sie uns einfach per E-Mail, Brief oder Fax Ihren Wunsch nach der Auflösung Ihres Benutzerkontos.

Sollten Sie noch einen laufenden Nachrangdarlehensvertrag mit ausstehenden Zins- und Tilgungsleistungen besitzen, so ist die Auflösung Ihres Kontos erst nach vollständiger Rückzahlung des Nachrangdarlehens möglich.

Ja. Die Zinsen aus dem Nachrangdarlehen unterliegen, wie auch andere Kapitalerträge, der allgemeinen Steuerpflicht. Die Rückzahlung Ihres Nachrangdarlehens sowie die daraus resultierenden Kapitalerträge werden, nach Abzug der Kapitalertragsteuer i.H.v. 25% zzgl. der jeweils anfallenden Kirchensteuer, an Sie ausgezahlt. Die einbehaltenen Steuern können Sie im Rahmen Ihrer Steuererklärung angeben - hierzu erhalten Sie jeweils im Januar des Folgejahres Ihrer Zinszahlung eine Steuerbescheinigung über Ihr Benutzerkonto.

Sofern Sie grundsätzlich von der Steuerpflicht bei Kapitalerträgen befreit sind, können Sie uns gerne eine Nichtveranlagungsbescheinigung zur Hinterlegung in Ihrem Benutzerkonto zusenden.

Die Einreichung eines Freistellungsauftrages ist leider nicht möglich, da die VR-Crowd nicht zum Freistellungsauftragskontrollverfahren zugelassen und somit nicht an das Bundeszentralamt für Steuern angebunden ist.

Ja. Ihre Nachrangdarlehensforderungen ist vererbbar. Der Erbe muss sich bei VR-Crowd mit einem Erbschein oder einem notariell eröffnetem Testament legitimieren und die Übertragung der Forderung auf seinen Namen beantragen.

Die Zinsen erhalten Sie gemäß des in der Projektbeschreibung definierten Zahlungsrhythmus. In der Regel erhalten Sie die Zahlungen am Ende des Zinsjahres nachschüssig auf das von Ihnen angegebene Bankkonto. Die Koordination der Auszahlungen übernimmt VR-Crowd für die Projektträger. Ansprüche aus Krediten, die Sie gegenüber den Projektträgern haben, können Sie bei VR-Crowd anmelden.

Wäre der Mindestanlagebetrag geringer, könnte es passieren, dass beim Berechnen der Zinszahlungen gerundet werden müsste. Dies könnte Ihnen zum Nachteil gereichen. Um dies auszuschließen, liegt der Mindestanlagebetrag bei 250 Euro.

Beim Auszahlen der Zinsen, können Verzögerungen von bis zu 5 Tagen auftreten. Dies tritt aufgrund von zahlungstechnischen Prozessen auf.
Sollten Sie auch nach 5 Tagen keine Zinsen erhalten haben, überprüfen Sie bitte Ihre Kontonummer im System oder nehmen mit uns Kontakt auf.

Eine Einreichung eines Freistellungsauftrages ist leider nicht möglich, da VR-Crowd keine Bank ist. Sollten Sie eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegen haben, können Sie diese gerne an kontakt@vr-crowd.de zusenden.

Crowdinvesting

Bei einem Crowdinvesting verleihen Sie Ihr Geld an privatwirtschaftliche Unternehmen, die damit verschiedene Projekte umsetzen. Werden z. B. Photovoltaikanlagen damit angeschafft, so stehen diese dem Unternehmen als Vermögen zur Verfügung und könnten im Falle einer Insolvenz veräußert werden.
Nichtsdestotrotz handelt es sich bei Krediten auf VR-Crowd um sogenannte Nachrangdarlehen. Dies bedeutet, dass Ihre Forderung erst nach den anderen Gläubigern bedient werden kann.

Wie bei jeder Geldanlage, besteht auch hier das Risiko des Totalausfalls Ihrer Anlage, sollte das Unternehmen die Schulden nicht mehr bedienen können.

Die Nachrangdarlehenskonditionen werden allein von den Projektträgern bestimmt.

Ja, auch juristische Personen können über VR-Crowd Nachrangdarlehen an Projektträger vergeben. Bitte setzten Sie sich hierzu direkt mit uns in Verbindung.

Alle Zahlungen gehen direkt auf ein Treuhandkonto.
Ist kein Mindestvolumen vereinbart, so kann der Projektträger nach einer Prüfung und Freigabe von VR-Crowd direkt über die Gelder verfügen.
Ist hingegen ein Mindestvolumen vereinbart, so kann der Projektträger erst über die Gelder verfügen, wenn das Mindestvolumen erreicht worden ist.

Nach dem Abschluss des Kreditvergabeprozesses muss der gewünschte Betrag innerhalb von 14 Werktagen auf das Projektkonto überwiesen werden.

Wird der Betrag nicht fristgerecht überwiesen, wird das abgegebene Angebot zur Kreditvergabe unwirksam. Falls der Zeitraum für die Kreditvergabe noch läuft und das Kontingent nicht ausgeschöpft wurde, besteht die Möglichkeit ein neues Gebot abzugeben.

Kommt die für ein Projekt geplante Fundingsumme nicht zusammen, hat der Projektträger ein- oder mehrmalig die Möglichkeit, die Angebotsfrist auf einen Angebotszeitraum von maximal 12 Monaten auszudehnen. Sollte auch in diesem Zeitraum die Fundingsumme nicht erreicht werden, werden den Anleger ihre Anlagebeträge wieder ausgezahlt.

Bei einem endfälligen Darlehen erhalten Sie in jedem Jahr der Laufzeit Ihre Zinszahlungen auf den gesamten Darlehensbetrag. Am Ende der Laufzeit erhalten Sie Ihren Anlagebetrag und die letzte Zahlung Ihrer Zinsen mit einer Zahlung zurück.

Bei einem Annuitätendarlehen erhalten Sie über die gesamte Laufzeit jedes Jahr den gleichen Auszahlungsbetrag, dieser setzt sich immer aus Zinszahlung und einer anteiligen Tilgung zusammen. Sie erhalten also jedes Jahr auch einen Teil Ihres Anlagebetrages zurück und nicht erst am Ende der Laufzeit. Hierdurch ist der Zinsertrag insgesamt etwas niedriger, Sie können aber über Teile Ihres Anlagebetrags schon früher wieder verfügen.

Bei einem Ratendarlehen erhalten Sie gleichbleibende Tilgungen gleichmäßig über die Laufzeit verteilt (z.B. bei einer 10 jährigen Laufzeit jedes Jahr 10 % Tilgung) und jeweils auf den noch ausstehenden Darlehensbetrag Ihre Zinsen. Hierdurch ist der Zinsertrag insgesamt etwas niedriger, Sie können aber über Teile Ihres Anlagebetrags schon früher wieder verfügen.

Funktionsweise

Nein. Die Bareinzahlung beim Projektträger vor Ort ist aus Sicherheitsgründen ausgeschlossen. Die als Nachrangdarlehen vergebenen Summen müssen per Überweisungen transferiert werden. Eine Anmeldung und eine Angebotsabgabe ist allerdings von Fall zu Fall möglich. Dies hängt von den Kapazitäten des kreditnehmenden Projektträgers ab. Dies entnehmen Sie bitte den den jeweiligen Projektdetails.

Um erfolgreich auf VR-Crowd ein Nachrangdarlehen zu vergeben, suchen Sie sich zunächst ein Projekt aus, das Sie unterstützen möchten. Klicken Sie nun oben rechts auf den „Jetzt investieren“-Button und durchlaufen den Vergabeprozess bis zum Ende. Hier finden Sie den genauen Ablauf.

Nach der Zeichnung haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht, in welchem Sie der Vergabe Ihres Nachrangdarlehen widersprechen können. Nach Ablauf des Widerrufsrechts haben Sie keine Möglichkeit zu einer ordnetlichen Kündigung des Nachrangdarlehens. Eine außerordnetliche Kündigung ist davon nicht betroffen. Eventuelle Abweichungen sind in dem jeweiligen Nachrangdarlehensvertrag zu entnehmen.

Wir von VR-Crowd möchten jedem Bürger die Möglichkeit bieten ein Nachrangdarlehen zu vergeben. Aus diesem Grund liegt der Mindestbetrag bei nur 250 Euro. Darüberhinausgehende Beträge müssen durch 50 teilbar sein (bspw. 300 oder 4.500 Euro).
Der Höchstbetrag definiert sich durch das Funding-Volumen. Es ist nicht möglich einem Projektträger mehr als den von ihm gewünschten Betrag zu leihen.

Als reine Online-Plattform kann die Nachrangdarlehensvergabe auch nur über diese erfolgen.

Die deutsche Gesetzgebung sieht sehr strenge Vorschriften bei der Vergabe von Krediten vor. Würden Sie als Privatperson den Projektträgern konventionelle Darlehen gewähren, betrieben Sie Bankgeschäft, was Sie nicht dürfen.
Durch die Vergabe von Nachrangdarlehen ist das Betreiben von Bankgeschäften ausgeschlossen und somit überhaupt erst rechtlich möglich.

Durch das Treuhandkonto und den Treuhänder wird sichergestellt, dass Ihr Geld auch in jedem Fall und ausschließlich an den Projektträger überwiesen wird. Das Treuhandkonto nutzen wir auch, damit Ihr Geld im Falle einer Zahlungsunfähigkeit der Bank vor der Kreditauszahlung nicht betroffen ist. Denn Treuhandkonten werden der Insolvenzmasse nicht zugefügt.

VR-Crowd

Daten

Die Datenübertragungen an VR-Crowd sind stets durch eine verschlüsselte Verbindung gesichert. Hierfür sorgt unser SSL-Zertifikat das Ihre Daten mit bis zu 256-bit codiert (auch an der grünen Adresszeile in Ihrem Browser zu erkennen). So verhindern wir den Missbrauch Ihrer Daten durch unbefugte Dritte.

Um eindeutig festzustellen, wem das vergebene Nachrangdarlehen zuzuordnen ist, erheben wir folgenden Daten: Ihren Namen, Anschrift des Wohnsitzes, Geburtsdatum, Festnetz- oder Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse sowie die Bankverbindung eines in Deutschland ansässigen Kreditinstituts.

Nehmen Sie bitte Kontakt zu unserem Supportteam auf.

Die Angabe einer Bankverbindung in Ihrem Benutzerkonto ist für alle Ihre Crowdinvestings gültig und aus zwei Gründen wichtig:

Einerseits benötigen wir Ihre Bankverbindung um Ihnen zeitnah die Zinszahlungen und Tilgungsraten aus Ihrem Crowdinvesting zurück zu überweisen sobald diese fällig werden.

Andererseits ist es wichtig, dass Sie den Anlagebetrag für Ihr Crowdinvesting auch ausschließlich von Ihrer angegeben Bankverbindung auf das angegebene Treuhandkonto überweisen. Hierdurch stellen wir sicher, dass Ihre Bankdaten korrekt erfasst wurden. Anlagebeträge, die von einem anderen Konto aus überwiesen werden, können wir unter Umständen leider aus Sicherheitsgründen nicht annehmen und überweisen diese dann zurück.

Aktuell benötigen Sie für die Vergabe eines Darlehens eine Bankverbindung bei einem deutschen Kreditinstitut. In Kürze werden wir auch Überweisungen aus anderen europäischen Ländern (sog. SEPA-Überweisungen) und entsprechende ausländische Bankverbindungen akzeptieren.

Ja. Der Inhaber der Bankverbindung kann von der Person, die das Darlehen vergibt, abweichen. Wichtig ist, dass Sie als Darlehensgeber wirtschaftlicher Berechtigter der angegeben Bankverbindung sind.

X

Damit Sie zukünftig nichts verpassen

Jetzt zum VR-Crowd Newsletter anmelden

Hier klicken