Anlegerhinweise

Uns bei der VR-Crowd ist wichtig, dass für die Anleger*innen die Chancen wie Risiken von Crowdinvesting und der Nachrangdarlehen transparent und verständlich dargestellt werden. Für Fragen zu Begriffen oder Prozessen haben wir Ihnen ein Glossar sowie das FAQ eingerichtet. Ist Ihnen dennoch etwas nicht klar oder eindeutig genug, kontaktieren Sie uns bitte – Ihr Hinweis könnte auch anderen helfen! Unsere Kontaktdaten

Möchten Anleger*innen auf der VR-Crowd in Projekte oder Unternehmen investieren, handeln sie auf eigene Verantwortung und unter Beachtung ihrer Risikopräferenz. Die VR-Crowd kann keinerlei Beratung leisten oder anbieten. Bei einem Nachrangdarlehen besteht für die Anleger*innen grundsätzlich das Risiko des Totalverlusts des investierten Geldes bei dem betroffenen Projekt oder Unternehmen. Ist ein Projekt/Unternehmen von einer Insolvenz betroffen, hat das im Regelfall keine Auswirkung auf andere Projektträger. Eine Nachschusspflicht besteht für die Anleger*innen nicht.

Neben der Möglichkeit, selbst ausgewählte Projekte und Unternehmen direkt zu finanzieren, bietet das Nachrangdarlehen aufgrund des höheren Risikos für die Anleger*innen auch höhere Ertragschancen. Dies bedeutet eine Verzinsung, die in der Regel höher ist als bspw. bei einer Tagesgeldanlage. Die VR-Crowd achtet hierbei durch die sorgfältige Auswahl auf die Nachhaltigkeit, Transparenz und Vertrauenswürdigkeit der Angebote der Projektträger bzw. Unternehmen.

Unser Ziel bei der VR-Crowd ist es, engagierte Anleger*innen mit Unternehmer*innen und deren innovativen Ideen zusammen zu bringen. Anleger*innen sollen aus einer Vielfalt an sozial-ökologischen Projekten und Unternehmen auswählen und selbst bestimmen können, wo und in welchem Umfang ihr Geld Wirkung entfalten soll. Durch die Vergabe von Nachrangdarlehen ab 250 Euro von Anleger*innen an die Projektträger/Unternehmen können wir dies ermöglichen.

Die Einwerbung von Kapital ist in Deutschland jedoch streng reguliert und unterliegt der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Eine direkte und transparente Beteiligung über Kredite ist Anleger*innen in Deutschland rechtlich verwehrt. Ein Kredit erfüllt in der Regel den Tatbestand des Kreditgeschäfts und ist nur hierfür lizenzierten Institutionen vorbehalten. Das Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt bildet hierbei eine Ausnahme und gewährt engagierten Anleger*innen rechtssichere Rahmenbedingungen.

Zwar wären rechtlich auch andere Formen der Finanzierung, z.B. Genussrechte oder Anleihen, denkbar. Allerdings würden die damit verbundenen höheren Kosten die Finanzierung von Projekten und Unternehmen in vielen Fällen wirtschaftlich unattraktiv machen. Das Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt bietet hingegen eine rechtlich einfache, kostengünstige und leicht verständliche Möglichkeit zur Einwerbung von Kapital, ohne das die einwerbende Institution (Unternehmen, Genossenschaft, Verein, Stiftung, o.ä.) oder die kreditgebenden Anleger*innen über eine Banklizenz verfügen müssen.

 
 
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